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ATTRAKTIVE VORTEILE EINER SPANISCHEN S.L.

 

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IAS-Firmengründung Spanische S.L.

Spanische S.L. (GmbH)- Übersicht

IAS- GESELLSCHAFTSGRÜNDUNGEN

  • ATTRAKTIVE VORTEILE EINER SPANISCHEN S.L. (GmbH)

Spanische S.L. (GmbH)- Übersicht

Die spanische GmbH Für deutsche klein- u. mittelständische Unternehmer ( KMU), Handwerker und Dienstleister ohne Meisterbrief, für Freiberufler und Immobilien-Käufer Vorteile im Telegrammstil: +++Schutz vor drohendem Prozessrisiko +++ drohenden Gewährleistungsansprüchen+++ Schutz vor Produkthaftungsansprüchen, Wettbewerbs- Abmahnungen, +++Schutz vor drohendem Forderungsausfall ++Schutz vor Produkt– oder drohendem Branchen– und Marktververfall, drohender Nachversteuerung, Vermögens- und Einkommensverlusten ,- vor dem unberechtigten sofortigen Gläubigerzugriff durch das gläubigerfreundliche deutsche Insolvenzrecht+++ Schutz vor drohender Nachversteuerung und Vermögens– oder Einkommensverlusten +++ Keine straf– und zivilrechtliche Haftung bei Konkurs für den GF einer spanischen Kapitalgesellschaft! · Im Vergleich zur deutschen GmbH- Gründung bezahlen Sie nur einen Bruchteil- lediglich Euro 1.990 insgesamt, inkl. S.L.-Stammkapital. · S.L.- Stammkapital nur Euro 3.006! * Dieses kann für die Gründungskosten bereits aufgezehrt werden! * In unserem Honorarpackage enthalten, d.h. wird von uns vorgelegt! WEITERE WICHTIGE S.L.- VORTEILE: Möglich ist die völlige Anonymität des Inhabers der S.L.+++ Die Inhaber der Gesellschaftsanteile sind anonym +++ keine Durchgriffshaftung, wie im deutschen GmbH-Gesetz verankert. +++ Gesellschafter u. GF haften nicht für die Verbindlichkeiten der S.L. , bzw. nur in Höhe des Stammkapitals!( Nur 3.000,00 Euro UND dieses kann bei der Gründung bereits aufgezehrt werden!) +++ Steuervorteile beim Immobilienkauf +++ Möglichkeit für wirtschaftlichen Neubeginn nach Insolvenz in Deutschland / bei drohender Insolvenz können Vermögensteile rechtzeitig an die S.L. übertragen werden +++ Diese Vorteile gelten auch bei einer S.L.- Geschäftstätigkeit mit Niederlassung und GF in Deutschland und beinhalten eine Schlechterstellung der dt. GmbH gegenüber der S.L. ( nach EU / BGH– Urteilen).

S.L. GRÜNDUNG ÜBER SPAN. IAS- KANZLEIEN
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Firmengründung Spanische GmbH (S.L.) Eine spanische GmbH ist eine weltweit anerkannte Rechtsform. Die Sociedad Limitada (S.L.) hat ein Stammkapital von 3.006 Euro, das bei der Gründung nachgewiesen werden muss. Anschließend darf das Stammkapital der spanischen S.L. allerdings sofort wieder entnommen werden, ebenso darf es für die eigentliche Gründung aufgezehrt werden.
Die spanische S.L. kann einen oder mehrere Gesellschafter haben, die Spanien-GmbH kann also auch mit nur einem Gesellschafter als “Ein-Mann-Gmbh” gegründet werden. Dafür kommen nicht nur Spanier, sondern auch zum Beispiel Deutsche in Frage.
Für die Gründung Ihrer Firma in Spanien brauchen Sie lediglich eine NIE (Numero de Identificacion de Extranjeros). Es geht allerdings durch einen kleinen Trick auch ohne NIE: Sie lassen eine Person mit NIE oder einen Spanier (zum Beispiel eine der Gründungs-Agenturen) die S.L. zunächst auf einen anderen Namen gründen, anschließend erfolgt die Übertragung der GmbH-Anteile auf Sie. Dafür ist keine NIE erforderlich, und die Übertragung muß auch nicht ins Handelsregister eingetragen werden (möglich ist das aber). Das heißt: Wenn Sie es nicht möchten, kann diese Übertragung der Anteile nicht im Handelsregister von anderen eingesehen werden, es sind somit auch keine Rückschlüsse auf den wahren Eigentümer möglich.

  • In Deutschland arbeiten: Mit einer spanischen GmbH arbeiten Sie aus und in Deutschland genauso unkompliziert wie mit einer deutschen Firma. Die spanische GmbH wird in aller Welt akzeptiert, sowohl von den Geschäftspartnern als auch von den (deutschen) Behörden, wie zum Beispiel von den Finanzverwaltungen. Das zwischen Deutschland und Spanien bestehende Doppelbesteuerungs- Abkommen gibt deutschen Unternehmern die Möglichkeit, eine Repräsentanz oder eine GmbH als Haupt- oder Zweigniederlassung in Spanien/Deutschland zu gründen. Mit einer Briefkastenfirma hat das natürlich nichts zu tun.

Eine spanische GmbH bietet viele Vorteile. Die Haftung ist auf das Stammkapital – 3.006 Euro – beschränkt, eine Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer wie in Deutschland existiert nicht.
Zudem wird für eine Firma in Spanien die Absetzung von Betriebsausgaben weitaus großzügiger gehandhabt. Spanien bietet eine vergleichsweise günstige Unternehmensbesteuerung, was in Kombination mit den vielfältigen Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung von Kosten große finanzielle Vorteile bieten kann.
Die Gründung einer spanischen S.L. ist vergleichsweise unkompliziert, für die Firmengründung in Spanien müssen Sie nicht selbst nach Spanien reisen: Sie können Ihr Unternehmen auch zum Beispiel von Deutschland aus gründen lassen, So können Sie Ihre spanische S.L. bequem online von zu Hause gründen. Ideal-Kombination US AG (als Firmen-Holding) mit Zugang zu Privatinvestoren PLUS Spanische GmbH (S.L.) – anonym für Gründer-

Fallbeispiel 1 aus unserem Blog IAS-Liechtenstein

Handelsgeschäfte (Export/Import) werden beispielsweise so abgewickelt, das ein Grossteil der Gewinne bei einer eigenen Gesellschaft mit Sitz in einem Niedrigsteuerland anfällt. Der Muttergesellschaft könnten dann entsprechende Gewinnanteile in Form von Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Last, but not least sind die Darlehenszinsen bei der Muttergesellschaft als Aufwand abzusetzen, was eine geringere Steuerbelastung zur Folge hat. Fallbeispiel: Ein spanisches Unternehmen produziert Elektrorechner und verkauft diese an die der Unternehmung gehörende Domizilgesellschaft in Liechtenstein. Diese hat den Vertrieb übernommen und versorgt den ausländischen Markt mit Rechnern. Für ihre Gewinne zahlt sie keinen Euro Ertragssteuer. Da sie keine Ausschüttungen an die Mutter in Spanien vornimmt, bleiben ihr die Erträge in vollem Umfange zu Expansionszwecken erhalten. Möglicherweise gewährt sie der Muttergesellschaft ein Darlehen, damit diese ihre Fabriken vergrössern kann. Die daraus geschuldeten Zinsen vermindern den steuerpflichtigen Gewinn der Mutter in Spanien und bleiben in Liechtenstein steuerfrei!

  • Hier ein Bericht eines Insider-Experten:

Von Horst D.
Wenn es Ihnen nicht mehr gefällt, wie der Staat mit kleinen und mittleren Unternehmern umgeht, dann treffen Sie ihn doch dort, wo er am empfindlichsten ist: bei den Steuereinnahmen!
Mit dem Segen des Europäischen Gerichtshofs haben Sie heute die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen anderer EU-Staaten zu nutzen. Statt über veraltertes deutsches Fallensteller-Recht den immer größer werdenden Beamten-Moloch in Ihrem nicht mehr konkurrenzfähigen Staat zu subventionieren, nutzen Sie einfach ein anderes Rechtssystem, das mehr Freiheit garantiert und mit deutlich weniger Geld zufrieden ist.
Ihr Unternehmen kann in jedem EU-Land arbeiten. Auch gern weiterhin in Deutschland. Mit dem Unterschied, dass der Sitz nicht mehr in Deutschland ist. Dort haben Sie entweder eine Repräsentanz (bei Dienstleistungen wie Beratung, Werbung) oder eine Niederlassung. Was die Großen können, das können Sie jetzt auch!
Mit einer S.L können Sie problemlos Ihre Geschäfte in Deutschland betreiben
Während ein Normalunternehmer auf die allgegenwärtige Werbung für englische Limited’s anspringt, setzen Profis auf die »Sociedad Limitada« oder kurz »S.L.«, die spanischen Version der GmbH. Die hat Möglichkeiten, die Sie woanders vergeblich suchen. Englisches Recht ist gut, spanisches Recht ist einfacher und besser. Im Gegensatz zu den Haftungsrisiken deutscher GmbH-Geschäftsführer
handelt es sich bei der S.L. wirklich um eine Gesellschaft ohne Haftung. Der Geschäftsführer arbeitet praktisch haftungsfrei.
Wenn Sie damit in Deutschland arbeiten wollen und keine Erfahrung in Spanien haben, ist Palma de Mallorca der ideale Standort für Ihre S.L. Notar, Rechtsanwalt, und Steuerberater sind erfahrene und angesehene Spanier, die auch gut Deutsch sprechen. In zwei Flugstunden sind Sie preiswert in Palma und Sprechern mit ihren Beratern in Ihrer Sprache. Ein Besuch einmal im Jahr genügt. Das meiste wickeln Sie über Internet, Fax, Telefon und Email ab.
Warum kein deutscher Geschäftsmann auf eine GmbH setzen sollte
In Palma de Mallorca darf ich Ihnen alles offen sagen, was mir in Deutschland das Rechtsberatungs-missbrauchsgesetz verbietet. Dieses Gesetz ist weltweit einmalig. Es wurde von Hitler erfunden, um Juden vom Justizdienst fernzuhalten. Heute benutzt es der Staat, um das Volk besser kriminalisieren zu können. Es macht aus jedem einen Straftäter, der anderen einen Rechtstipp gibt, ohne Jurist zu sein. Ich denke eher, der deutsche Staat will Sie in Wirklichkeit vor Aufklärung schützen und vor besseren Alternativen, damit Sie zum Beispiel als Unternehmer in die GmbH-Falle tappen. Beispiel gefällig?
Sie sind GmbH-Geschäftsführer und bemühen sich um einen größeren Auftrag. Da der Auftraggeber Sicherheiten verlangt und Sie den Auftrag unbedingt wollen, sagen Sie: »Sie kennen mich doch
und wissen, dass auf mich Verlass ist. Ich mache das schon.«
Wissen Sie, dass Sie allein wegen dieser Aussage bei einer Insolvenz der Firma mit Ihrem Privatvermögen haften? Geschäftsführer einer GmbH haften für minimale Unachtsamkeiten. Besonders brisant wird es bei Verstößen gegen die Kapitalerhaltungspflicht. Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe: Sie müssen mehr als 1.500 Paragraphen kennen!
In Ihrer deutschen GmbH sind Sie für alles zuständig. Auch wenn Mitarbeiter Mist bauen. Für alles können Sie juristisch zur Verantwortung gezogen werden, sagt der Bundesgerichtshof.
Hinzu kommt ein Gesetz, von dem Sie vermutlich nie gehört haben: Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz in Unternehmen. Es verlangt umfassendes Risikomanagement. Macht der Geschäftsführer trotzdem Fehler, haftet er mit seinem Privatvermögen.
Nur wenn Sie das Risiko lieben, alles zu verlieren, ist eine GmbH richtig für Sie
Gründe für eine GmbH fallen mir nicht ein. Es sei denn, Sie vermissen das Damoklesschwert der Durchgriffshaftung, damit man sich besser an Ihrem Privatvermögen und Ihrer Altersversorgung vergreifen kann, oder Sie vertreten die gar nicht seltene Ansicht, dass was nicht stimmen kann, wenn es in anderen Ländern weniger überflüssige Gesetze gibt. Oder vermissen Sie Ihre Innung, Handelskammer oder Genossenschaft, lie-ben Sie Diskussion mit Betriebsprüfern über die Absetzbarkeit eines Belegs, um nach 6 Jahren vor dem Bundesfinanzhof Recht zu bekommen, oder auch nicht?
Fazit: Nur wer das Risiko liebt, eines Tages wieder alles zu verlieren, was er sich aufgebaut hat, für den gibt es wirklich nichts besseres als eine deutsche GmbH.
Vorsicht Firmengründer: Oft lauern überall versteckte Folgekosten
Ihre Unternehmer-Kollegen im EU-Ausland können darüber nur lachen. Kein Wunder also, dass in Deutschland die Rechtsformen anderer Länder immer beliebter werden, um Ihr Haftungsrisiko praktisch auf Null zu stellen. Angebote dafür finden Sie in grosser Auswahl im Kleinanzeigenteil der FAZ oder der »Welt« unter »Geschäfts-kontakte. Die Firmengründer unterbieten sich gegenseitig, weil ihr Geschäft die Folgekosten sind. Hinter vielen Angeboten verbergen sich Rattenschwänze an Zu-satzkosten für Anonymität, überteuerte Treuhänder, Apostillen, jährliche Beschlüsse, Steuererklärungen und sonstigen Firlefanz. Das kann richtig ins Geld gehen.
Wer auf die spanische Form der GmbH setzt, lacht alle anderen aus. Denn die spanische S.L. ist wirklich eine Gesellschaft ohne private Haftung! Wenn Sie einen entscheidenden Schritt in Ihre Freiheit als Unternehmer tun wollen, dann mindern Sie Ihr Haftungsrisiko, indem Sie für Ihre Geschäfte eine S.L. gründen oder Ihre GmbH in eine solche umwandeln.
Gut, werden Sie zustimmen, nichts ist riskanter als eine deutsche GmbH. Aber warum ist ausgerechnet eine spanische S.L. so viel vorteilhafter?
Für spanische Gesellschaften gelten die Gesetze Spaniens. Natürlich hat der deutsche Gesetzgeber das nicht kampflos hingenommen. Aber er hat den Kampf vor dem Europäischen Gerichtshof verloren. Und der Bundesgerichtshof hat zwangsweise seinen Segen dazugeben müssen. Mit einer Auslandsfirma in Deutschland haben Sie also zwei starke Verbündete: Den Europäischen Gerichtshof und den Bundesgerichtshof.
Mit einer spanischen S.L. schaffen Sie die Voraussetzungen, dass Ihnen Ihr Pleitestaat keine Insolvenzfallen mehr stellen kann, die Sie im Ernstfall zum Sozialfall machen könnten.
Die wichtgsten Vorteile einer spanischen S.L. auf einen Blick:
— Das vorgeschriebene Min-dest-Stammkapital beträgt lediglich 3.005 Euro und 6 Cent, das nur während des Gründungsvorgangs auf einem Konto liegt.
— Im Handelsregister wird nur der Name des Gründers eingetragen. Werden die Firmenanteile anschliessend verkauft, erscheint dies in keinem Register. Sie haben damit in der Praxis eine vollkommen anonyme Gesellschaft.
— Mit 1.990 Euro ist die Gründung einer S.L. sehr preiswert. Die nötige Beratung ist in diesem Preis bereits eingeschlossen.
— Niedrige Körperschaftsteuer 25 Prozent. Verlustausgleich ist mehr als 15 Jahre möglich. Keine Gewerbesteuer, keine verdeckte Gewinnausschüttung. Die Vermögensteuer wurde abgeschafft.
— Es gibt viel mehr Möglichkeiten als in Deutschland, Gewinn auf ein Minimum zu drücken!
— In der Praxis ist in Spanien eine Betriebsprüfung äusserst unwahrscheinlich.
— Keine Auflagen wie Meisterbrief für Handwerksbetriebe, keine Berufsgenossenschaft, keine Handels- oder Handwerkskammer, weniger Bürokratie.
— Mit dem richtigen Satzungstext darf die S.L. alle genehmigungsfreien Geschäfte abwickeln, ohne wegen kleinen Änderungen zum Notar zu müssen. Das spart oft horrende Anwaltsgebühren für Satzungsänderungen.

— DieUmsatzsteuer-ID-Nummer wird vom Finanzamt bei der Gründung erteilt. Damit kann die Firma sofort tätig werden.
— Keine Anmeldung von Insolvenz innerhalb 3 Wochen wie bei deutscher GmbH. Der Geschäftsführer steht hier nicht mit einem Bein im Gefängnis, weil er so eine Frist versäumt.
— Freistellung des Inhabers von spanischer Sozialversicherung. Keine Beiträge in das Fass ohne Boden einer Rentenversicherung.
— Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung in Spanien ab ca, 45 Euro im Monat.
— Bei einer Bearbeitungszeit von 24 bis 48 Stunden ist eine S.L. als Blitzgründung möglich.

Von der Theorie zur Praxis: Wie die Gründung so einer S.L. abläuft

Am Anfang das persönliche Kennenlernen und eine umfassende Beratung in Marbella oder Palma de Mallorca. Sie erfahren ganz objektiv, wie das in Spanien funktioniert, und danach in der Praxis in Deutschland. Sollte sich dabei herausstellen, dass eine S.L. für Ihren Zweck keinen Sinn macht, dann sage ich Ihnen das ganz offen. Natürlich entstehen Ihnen in so einem Fall keine Beratungskosten.
Entschliessen Sie sich zu einer Gründung, bezahlen Sie die Bearbeitungskosten in Höhe von 1.990 Euro (Komplettpreis inklusive aller Gebühren). Wollen oder können Sie das Stammkapital von 3.006 Euro nicht aufbringen, stelle ich es bereit. Für diese Dienstleistung berechne ich 300 Euro.

  • Der Name als künftiger Inhaber muss nicht im Handelsregister erscheinen! Im Prinzip ist das eine anonyme Gründung.

Ihr Firmensitz in Palma ist keine Briefkastenfirma, sondern eine echte Präsenz in einem repräsentativen Büro, wie Sie selbst sehen werden. Büroservice mit Telefon, Fax, spanischer Internet-Domain und E-Mail-Adresse so-wie Postweiterleitung kosten pauschal 100 Euro im Monat.
Beim Einkommen gibt es viel Spielraum für optimale Gestaltung
Natürlich können Sie selbst die Gesellschaftsanteile halten. Wenn Sie dies vermeiden und damit 100 Prozent anonym bleiben wollen, kostet ein Gesellschafter auf Zeit 50 Euro im Monat.
Auch die Geschäftsfühlung ist jederzeit übertragbar, sobald der zukünftige Geschäftsführer über eine spanische Steuernummer verfügt. Dazu brauche ich eine beglaubigte Passkopie mit Apostille, die Bearbeitung dauert 4 bis 6 Wochen. Sollten Sie vorher einen Geschäftsführer auf Zeit brauchen, so kostet der 100 Euro im Monat.
Sehr wichtig ist die Beratung zum Thema Einkommen. Sie haben die Wahl, sich nicht selbst als Geschäftsführer in Ihrer S.L. anzustellen, oder Sie können dieses Amt ehrenamtlich ausüben und sich dafür nicht von der Firma bezahlen lassen. Das eröffnet viel Spielraum für eine optimale Einkommensgestaltung.
Wenn Sie kein Gehalt beziehen, erhalten Sie nur Ausschüttungen. Sie zahlen nur Steuern auf diese Ausschüttungen. Diese sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen. Sie können sich monatlich einen Vorschuss auf Ihre Ausschüttung überweisen, der am Jahresende verrechnet wird.
Dies gilt auch für deutsche Unternehmer, die weiter in Deutschland leben, aber unter einer spanischen S.L. in Deutschland arbeiten, zum Beispiel als Handwerker, Dienstleister, Industrie etc.

Wer allerdings S.L.-Rechnungen mit der richtigen Leistungsbezeichnung aus einem bestimmten Land stellen kann, zahlt überhaupt keine Steuern, weil dann auch die Körperschaftsteuer in Spanien mangels Gewinn entfällt.
Gläubiger, die die Anteile Ihrer S.L pfänden wollen, gehen leer aus.
Wenn Sie sich für Spanien interessieren, sollten Sie wissen, dass das spanische Recht keine Treuhänder vorsieht. Geschäftstüchtige deutsche Anwälte, die sich in Spanien niedergelassen haben, empfehlen oft einen Treuhand-Umgehungsvertrag, weil sie Geschäfte machen wollen. So ein Vertrag nutzt Ihnen aber nichts, weil der Treuhänder den Treugeber immer in der Hand hat. Also muss es eine andere, seriöse Lösung geben. Genau die habe ich.
Wenn ich also nach der Gründung die Firma dem eigentlichen Inhaber offiziell verkaufe, ist das nicht meldepflichtig. Wer weiterhin anonym bleiben will, für den habe ich eine ganz simple Lösung.

  • Ohne Mitwisser, Treuhänder, Treuhandumgehungsvertrag oder ähnlich. Damit gehen Gläubiger immer leer aus, wenn sie zum Beispiel die Gesellschaftsanteile der S.L. pfänden wollen.

Einige weitere Punkte, die Sie vor der Gründung wissen sollten

  • Ein spanisches Geschäfts-Bankkonto wird vor der Gründung mit der Einzahlung des Stammkapitals eröffnet. Die S.L. kann deshalb schon ab dem Griindungstag ohne jedes Haftungsrisiko geschäftlich tätig werden.

— Ein deutsches Geschäfts-Bankkonto kann nach der Eintragung der S.L. ins spanische Handelsregister eröffnet werden.
Ein spanisches Privatkonto wird bei Anwesenheit des Kunden eröffnet. Dies erfolgt nicht bei der Geschäftsbank, um vorne herein eine Trennung zwischen Privatem und Geschäft zu wahren.
Eine Visa-Kreditkarte erhalten Sie auf Wunsch etwa innerhalb einer Woche nach Ihrer Kontoeröffnung.
Wichtige Punkte sind ausserdem die Freistellung von der spanischen Sozialversicherung (Kosten bzw. Ersparnis: etwa 250 Euro im Monat) sowie auf Wunsch der Abschluss einer preiswerten spanischen Privatversicherung.
Dies und was dabei alles zu beachten ist, sind einige der vielen Punkte, über die wir reden werden. Es gibt viele Alternativen, die Sie kennen sollten, deshalb die umfassende Beratung.
Hinweis: Horst D. ist Unternehmerberater und Präsident des Unternehmer-Netzwerks. Was er hier empfiehlt, praktiziert er selber seit 11 Jahren, und viele seiner Kunden setzen es mit Erfolg ein. Wenn Sie das Thema Firmen-Gründung einer S.L in Spanien interessiert, erreichen Sie ihn in Palma de Mallorca, bzw auch über uns in Marbella.

  • Ausführliche Beiträge zur span. S.L. und deren Vorzüge beispielsweise beim Wohnungskauf

Die Vorteile einer Spanischen S.L. als Broschüre über Herbert Ernst, PFC-Consulting.

Unsere Mailadresse: pfc.herberternst@gmail.com

Impressum: http://gspelitenews.wordpress.com/impressum/

Geschrieben von Herbert Ernst PFC Project Finance Consulting

27. November 2010 um 11:11 vormittags

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